18.4.2021
Die Mitte Nidwalden erachtet die geplante Gesetzesrevision als ausgewogen. So begrüsst sie ausdrücklich, dass der Entzug des kantonalen Anwaltspatents möglich werden soll. Bislang war es der Nidwaldner Anwaltskommission verwehrt, mit Berufsverbot belegten Rechtsanwälten ein in Nidwalden erteiltes Anwaltspatent zu entziehen. «Es ist richtig, dass diese Gesetzeslücke geschlossen wird», betont Mario Röthlisberger, Parteipräsident, im Namen der Kantonalpartei. Es mache keinen Sinn, dass sich in Nidwalden jemand noch als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin bezeichnen könne, obwohl die betreffend Person gar nicht als solche tätig sein dürfe. «Hier geht es um den Schutz der Rechtssuchenden.»
Die Mitte für Kürzung der Praktikumsdauer
Im Weiteren begrüsst Die Mitte Nidwalden die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für die Zulassung zur Anwaltsprüfung. «Damit tragen wir der heutigen Mobilität der Studierenden Rechnung», begründet Mario Röthlisberger. Trotzdem bräuchten die Kandidierenden nach wie vor einen Bezug zum Kanton. Dies sei gewährleistet, indem ein Teil des Praktikums (mindestens sechs Monate) in Nidwalden absolviert werden müsse. Allerdings fordert Die Mitte Nidwalden, dass die Praktikumsdauer von 18 auf zwölf Monate gekürzt wird. Denn das Bundesgesetz verlangt eine Praktikumsdauer von zwölf Monaten. Diese Regelung haben mit Ausnahme von Uri und Nidwalden alle übrigen Zentralschweizer Kantone übernommen. «Ein zwölfmonatiges Praktikum gibt unseres Erachtens einen umfassenden Einblick in die Rechtsprechung und bildet gemeinsam mit den notwendigen Kursen eine genügende Grundlage für die Anwaltsprüfung», hält Mario Röthlisberger fest. «Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb wir höhere Anforderungen für die Zulassung stellen als beispielsweise die Kantone Luzern oder Obwalden.»
Wiederholungsmöglichkeiten der Anwaltsprüfung
Zudem ist für Die Mitte Nidwalden eine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeit der Anwaltsprüfung nicht notwendig. Die Wiederholungsmöglichkeiten sollen unbeschränkt bleiben. Faktisch könnten die Kandierenden bereits heute in verschiedenen Kantonen mehrfach zur Anwaltsprüfung antreten. Daher sei viel wichtiger, dass die Anwaltskommission wirklich nur denjenigen Personen das Anwaltspatent verleihen würde, die die Anforderungen erfüllten.
Für Rückfragen:
Mario Röthlisberger, Parteipräsident
+41 79 692 29 00