11.5.2016
„Jetzt müssen wir weitere Massnahmen in die Hand nehmen: Kürzere Verfahren. Geschlossene Asylbetreuungszentren, wo wir die Effizienz auch haben, nämlich, dass wir den Vollzug am Ende auch viel schneller an die Hand nehmen können. Wenn man zur Befragung immer alle Asylbewerber im halben Land suchen muss, bis man diese durchführen kann, zieht man das Verfahren in die Länge. Die Verfahren müssen gestrafft werden und dies könnte auch in Zentren stattfinden. Das sind keine Lager, sondern da trifft man Abklärungen, da werden die Asylbewerber auch betreut und man schaut auf sie. Und da ist auch ein Rechtsschutz wenn es darum geht, schnell durch ein Verfahren zu führen und abzuklären, ob sie Anrecht auf Asyl haben oder nicht. Wenn man dies machen würde, könnte man viel effizienter arbeiten.“ Zitat Ende
Geschätzte Anwesende
Es vergeht fast kein Tag, ohne dass wir nicht mit dem Asylwesen und der Flüchtlingsthematik konfrontiert werden. Auch der Bundesrat und das Parlament sind weiterhin gefordert, massvolle Lösungen in diesem Bereich auszuarbeiten.
Der Bundesrat hat im Herbst 2014 die Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Mit der Asylgesetzrevision sollen die Asylverfahren beschleunigt werden. Die Mehrheit der Asylgesuche, für die es keine weiteren Abklärungen braucht, sollen demnach künftig in einem beschleunigten Verfahren mit kontinuierlichem Rechtsschutz behandelt und abgeschlossen werden.
Die Asylsuchenden, die solche Gesuche stellen, sind für die gesamte Verfahrensdauer, wir reden hier von maximal 140 Tagen bis zu einer allfälligen Wegweisung aus der Schweiz – oder einer Aufnahme durch die Schweiz, in sog. Bundeszentren untergebracht. Falls weitere Abklärungen nötig sind, werden die Asylsuchenden den Kantonen zugewiesen.
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden haben diese Neustrukturierung gemeinsam an zwei Asylkonferenzen beschlossen und werden auch die Umsetzung gemeinsam angehen. Das Gesetz wurde sowohl im National- wie auch im Ständerat angenommen.
Die SVP ergriff am 25. September das Referendum gegen dieses neue Gesetz und dies aus folgenden Gründen:
Geschätzte Damen und Herren, diese SVP-Argumente überzeugen nicht. Einmal mehr ist es eine Angstmacherei dieser Partei und ein Nein einfach aus Prinzip. So hat gerade auch die SVP immer diese schnellen Verfahren gefährdet.
Gerne erläutere ich Ihnen, warum ich aus Überzeugung für diese Vorlage bin:
Im Asylwesen brauchen wir aufgrund der grossen Zahl an Asylgesuchen schnellere Verfahren und Entscheide. Flüchtlinge mit anerkannten Asylgründen sollen in der Schweiz möglichst schnell Asyl erhalten und jene, die keine Asylgründe vorbringen können, sollen innert kürzester Zeit einen definitiven Entscheid erhalten und die Schweiz verlassen.
Um genau diese schnellen Verfahren zu ermöglichen, braucht es eine effiziente Rechtsvertretung für die Asylsuchenden, damit auch im beschleunigten Prozess, ein faires Verfahren garantiert bleibt.
Die wissenschaftliche Untersuchung zum Testbetrieb in einem Bundesasylzentrum in Zürich zeigt klar, dass die Beschwerdequote, entgegen der Befürchtungen der SVP, bei den beschleunigten Verfahren mit dem verbesserten Rechtsschutz tiefer ist, als im normalen Verfahren. Zudem haben die Rechtsvertreter kein Interesse daran, die Verfahren zu verzögern, da diese für die Beratung mit einer Pauschale vergütet werden.
Zu diesen Bundeszentren gibt es noch etwas zu sagen:
Bundeszentren bieten die Infrastruktur für effiziente Verfahren. Dadurch können auch mittel- und langfristig finanzielle Einsparungen erzielt werden. Wir reden von Fr. 170 Mio.-, die jährlich eingespart werden können. Im Hinblick auf die Anzahl der Gesuche ist diese Neustrukturierung des Asylbereiches somit auch ein wichtiger Schritt für die Kostenoptimierung.
Das Asylwesen wird uns in nächster Zeit weiter beschäftigen. Damit wir den Asylsuchenden ein schnelleres Verfahren bieten und dabei noch Kosten sparen können, braucht es dieses revidierte Asylgesetz. Die Ängste, die von der SVP vorgebracht werden, sind für mich unbegründet. In einem Punkt aber bin ich mit der Partei einig: Kriegsflüchtlinge sollen in der Schweiz bleiben dürfen. Sie benötigen unsere Hilfe. Wenn jemand aber keinen Asylgrund hat, dann hat er oder sie die Schweiz schnellstmöglich wieder zu verlassen.
Ich möchte nochmals auf das Zitat am Anfang meiner Rede zurückkommen. Dieses Zitat stammt aus einer nationalen Präsidentenrunde beim SRF aus dem Jahr 2013 und kam von Nationalrat und ehemaligen SVP-Präsidenten Toni Brunner.
Somit bitten Sie Toni Brunner und ich, die Vorlage zur Änderung des Asylgesetzes anzunehmen, besten Dank.